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Arbeitgeber müssen Mitarbeiterinnen während der Schwangerschaft, aber auch nach der Entbindung und in der Stillzeit in besonderem Maße schützen. Zum 1. Januar 2025 wurden die mutterschutzbezogenen Vorgaben zur Gefährdungsbeurteilung angepasst. Worauf Arbeitgeber achten müssen.